Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Erke Engineering GmbH
Stand: 30.09.2025
1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der Erke Engineering GmbH, in der RA-Kanzlei: Demirci & Kollegen, Schwanthalerstraße 41, 80336 München (nachfolgend „Auftragnehmer“), gegenüber ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).
(2) Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
Der Gegenstand des Vertrages ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot des Auftragnehmers und diesen AGB. Je nach Vereinbarung erbringt der Auftragnehmer folgende Leistungen:
(1) Verkauf von Hardware (Handelsware): Der Auftragnehmer tritt als Händler (Wiederverkäufer) von Hardwarekomponenten auf. Er erwirbt die vom Auftraggeber bestellte Hardware bei Drittherstellern und verkauft diese an den Auftraggeber weiter. Die Produktbeschreibungen und Spezifikationen basieren ausschließlich auf den Angaben des jeweiligen Herstellers.
(2) Herstellung und Verkauf von “eddy- LED-Aluframes”: Abweichend von § 2 Abs. 1 ist der Auftragnehmer für die Produktlinie “eddy- LED-Aluframes” der Hersteller. Es gelten hierfür die besonderen Garantie- und Gewährleistungsbestimmungen gemäß § 6 dieser AGB.
(3) Verkauf und Vermittlung von Software (Lizenzhandel): Der Auftragnehmer tritt als Wiederverkäufer von Softwarelizenzen Dritter auf. Der Auftragnehmer ist nicht Urheber oder Entwickler der Software. Der Leistungsumfang der Software sowie die Nutzungsrechte des Auftraggebers ergeben sich ausschließlich aus den Lizenzbedingungen (EULA) des jeweiligen Softwareherstellers, die der Auftraggeber mit dem Erwerb bzw. der Installation der Software akzeptiert.
(4) Software-Betreuung und Support: Der Auftragnehmer bietet entgeltliche Dienstleistungen zur Betreuung, Wartung und Unterstützung der unter § 2 Abs. 3 genannten Software an. Der genaue Umfang der Betreuungsleistungen wird in einem gesonderten Angebot oder Dienstleistungsvertrag festgelegt.
3 Vertragsschluss
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich.
(2) Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch die Ausführung der Leistung zustande.
4 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Alle Preise verstehen sich netto in Euro zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig.
5 Lieferung und Eigentumsvorbehalt
(1) Liefertermine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
(2) Die gelieferte Ware (Hardware und physische Software-Datenträger) bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Vertragsverhältnis Eigentum des Auftragnehmers (Eigentumsvorbehalt).
6 Gewährleistung und Herstellergarantie
(1) Für Hardware und Software als Handelsware (§ 2 Abs. 1 und 3):
a) Der Auftragnehmer tritt als Händler auf. Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Etwaige Garantieansprüche des Herstellers der Ware bleiben hiervon unberührt. Der Auftragnehmer tritt seine Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Hersteller an den Auftraggeber ab, soweit dies rechtlich zulässig ist.
b) Die Haftung des Auftragnehmers beschränkt sich auf die sorgfältige Auswahl der Lieferanten und Produkte. Für Mängel, die in der Sphäre des Herstellers liegen (z. B. Produktionsfehler, Software-Bugs), haftet der Auftragnehmer nicht.
(2) Für “eddy-LED-Aluframes” als Herstellerprodukt (§ 2 Abs. 2):
a) Für Produkte der Linie “eddy-LED-Aluframes” gewährt der Auftragnehmer als Hersteller eine Werksgarantie von 12 Monaten ab dem Kaufdatum. Diese Garantie erstreckt sich auf Material- und Herstellungsfehler bei normalem Gebrauch.
b) Von der Garantie ausgeschlossen sind Schäden durch unsachgemäße Behandlung, Modifikation, natürlichen Verschleiß oder externe Einflüsse.
c) Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Auftraggebers (insbesondere Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung) bleiben von dieser Garantie unberührt und bestehen parallel. Gegenüber Unternehmern wird die gesetzliche Gewährleistungsfrist auf 12 Monate verkürzt.
7 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Für Mängel der von Drittherstellern bezogenen Software (Software-Bugs) übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung. Die Verantwortung liegt ausschließlich beim jeweiligen Hersteller.
(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung des Auftragnehmers auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
8 Besondere Bestimmungen für Software-Betreuung und Support
(1) Der Vertrag über Software-Betreuung und Support wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
(2) Der Vertrag kann von beiden Parteien jederzeit ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende gekündigt werden.
(3) Die Kündigung bedarf der Textform (E-Mail ist ausreichend).
(4) Nach Vertragsende stellt der Auftragnehmer seine Betreuungsleistungen ein. Der Auftraggeber ist für die Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich.
9 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugangsdaten und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, ist der Auftragnehmer für hieraus resultierende Leistungsverzögerungen nicht verantwortlich.
10 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Auftragnehmers, sofern der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.