Allgemeine Geschäftsbedingungen der Erke Engineering GmbH
§ 1 Geltungsbereich
Die nachstehenden AGB gelten für alle zwischen der Erke Engineering GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Dipl.-Ing. Hasan Kulle, Dr. Murat Ucar, Petuelring 112, 80809 München, und einem Dritten geschlossenen Verträge (im Folgenden: Kunde genannt).
Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes in schriftlicher Form vereinbart wird, finden diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) Anwendung auf alle Geschäftsbeziehungen zwischen uns, Erke Engineering GmbH, und unseren Kunden im Zusammenhang mit dem Verkauf der von uns angebotenen physischen Digital Signage Lösungen (nachfolgend „Waren“), der mietweisen Überlassung von uns angebotener Software (nachfolgend „Software“) sowie der Erbringung der in diesen AGB aufgeführten Serviceleistungen. Die AGB haben auch dann Gültigkeit, wenn bei Anpassungen unserer Angebote, gleich in welcher Form, nicht jeweils gesondert auf sie Bezug genommen wird. Mündliche Nebenabreden werden nicht getroffen. Änderungen oder abweichende Regelungen zu diesen AGB müssen ausdrücklich vereinbart werden und bedürfen der Schriftform.
Durch die Erteilung von Aufträgen sowie die Entgegennahme von Ware erkennt der Kunde die vorliegenden Allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen der Erke Engineering GmbH an.
Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennt die Erke Engineering GmbH nur an, wenn sie ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmt.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
Die Angebote der Erke Engineering GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Angebote können gemäß § 147 Abs. 2 BGB nur bis zu dem Zeitpunkt angenommen werden, in welchem der Antragende den Eingang der Antwort unter regelmäßigen Umständen erwarten darf. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestätigungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung. Das Gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden. Ein Vertrag kommt erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung, spätestens jedoch mit Annahme der Lieferung durch den Kunden zustande.
Aufgrund der stetigen technischen Weiterentwicklung und Verbesserung unserer Waren, Software und Serviceleistungen behält sich die Erke Engineering GmbH Änderungen in Konstruktion und Ausführung gegenüber den im Rahmen unserer Angebote gemachten Angaben vor, sofern diese Änderungen nur unerheblich sind und eine mindestens gleichbleibende Qualität unserer Waren und Serviceleistungen gewährleisten; dies gilt im Besonderen, soweit entsprechende Änderungen dem Erhalt der Lieferfähigkeit dienen.
Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsarten sind nur verbindlich, wenn diese ausdrücklich schriftlich vereinbart sind.
Werden Gegenstände nach Weisung des Kunden angefertigt (Bestellarbeiten), so ist dieser allein dafür verantwortlich, dass mit der Herstellung kein Verstoß gegen Patent- oder Musterschutzrechte etc. von Dritten erfolgt.
Angebote spezieller Art, die mit Planungs- und Entwicklungsarbeiten verbunden sind, bleiben das geistige Eigentum der Erke Engineering GmbH und dürfen weder ganz noch in Teilen Dritten zugänglich gemacht werden. Zu Angeboten gehörige Zeichnungen und andere Unterlagen sind, wenn der Auftrag nicht erteilt wird, auf Verlangen unverzüglich an die Erke Engineering GmbH zurückzugeben, ohne dass der Kunde Kopien davon anfertigt.
Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist Deutsch.
§ 3 Lieferung
Durch uns mitgeteilte Lieferfristen und Termine gelten nur dann als verbindlich vereinbart, wenn diese ausdrücklich von uns schriftlich bestätigt worden sind. Andernfalls gelten die mitgeteilten Fristen und Termine lediglich als ungefähre Lieferdaten. Die Lieferfrist beginnt frühestens mit unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Bereitstellung der notwendigen Angaben und Übergabe der erforderlichen Unterlagen durch den Kunden. Die Lieferfrist verlängert sich ebenfalls um den Zeitraum, mit dem sich der Kunde selbst mit der Erfüllung seiner Vertragspflichten in Verzug befindet.
Sämtliche vereinbarten Lieferfristen stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung, sofern und soweit die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist. Im Falle der Nicht- oder nur teilweisen Verfügbarkeit wird die Erke Engineering GmbH den Kunden unverzüglich informieren. Bei Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder sonstiger Betriebsstörungen, die nicht von uns zu vertreten sind, verlängert sich die jeweils vereinbarte Lieferfrist in einem angemessenen Umfang.
Teillieferungen sind in einem für den Kunden zumutbaren Umfang zulässig, sofern nicht schriftlich ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist.
Der Kunde ist verpflichtet, die versandfertige Ware abzunehmen.
§ 4 Gefahrübergang bei Versendung
Der Versand der bestellten Ware erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des Kunden ab Lager der Erke Engineering GmbH bzw. ab Lager des Herstellers der Ware der Erke Engineering GmbH. Wird der Versand ohne Verschulden der Erke Engineering GmbH unmöglich, geht die Gefahr mit Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Die Gefahrtragung für zurückgeschickte Ware liegt bis zum Eingang bei der Erke Engineering GmbH beim Kunden, sofern der Grund der Rücksendung nicht ein Verschulden der Erke Engineering GmbH ist.
Die Wahl der Versandart steht uns frei, sofern nicht eine andere ausdrückliche Weisung des Kunden vorliegt. Die Erke Engineering GmbH haftet für ein Auswahlverschulden hinsichtlich des Frachtführers nur bei grober Fahrlässigkeit.
Die Erke Engineering GmbH kann nach eigenem Ermessen eine Transportversicherung für Rechnung des Kunden schließen. Eine Verpflichtung hierzu besteht nur bei schriftlicher Anweisung durch den Kunden.
§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen
Maßgebend sind die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Der Abzug von Skonti ist nur zulässig, sofern im jeweiligen Angebot oder in der Rechnung ausdrücklich ausgewiesen.
Aufwendungen der Servicedienstleistungen für Installation und Montage der Ware werden gesondert in Rechnung gestellt.
Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes in schriftlicher Form vereinbart wird, erfolgt mit der Bestätigung der Auftragsbestätigung die Anzahlung von etwa 50 % der Gesamtsumme. Der Betrag ist nach Erhalt der Auftragsbestätigung sofort fällig. Eine Überweisungsbestätigung gilt als Zahlung. Die Restsumme wird nach vollständiger Auftragserfüllung der Erke Engineering GmbH in Rechnung gestellt.
§ 6 Laufzeit, Kündigung und Zahlung der Software
Der Vertrag der Software beginnt mit dem in der Vereinbarung festgelegten Datum und verlängert sich automatisch um drei Monate, wenn nicht eine der Parteien ihn zuvor kündigt.
Die Erke Engineering GmbH erstellt dem Kunden ein Konto, über das der Kunde zukünftig selbst in der Lage ist, seinen Inhalt zu ändern.
Die Erke Engineering GmbH behält sich vor, die Zugangsdaten für die Kontonutzung zu speichern, um im Falle einer Störung Zugriff auf das Konto und die Dateien des Kunden zu haben.
Ein auf unbestimmte Zeit geschlossener Vertrag kann von beiden Parteien ohne Einhaltung einer besonderen Frist zum Ende eines Kalendermonats ordentlich gekündigt werden und bedarf der schriftlichen Form. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt.
Die Rechnung zur Zahlung der Softwarenutzung wird dem Kunden immer zu Beginn der Nutzungsperiode in Rechnung gestellt. Von diesem Zeitpunkt an hat der Kunde erneut drei Monate Zugriff auf sein Konto und die entsprechende Nutzung.
§ 7 Zurückbehaltungsrecht und Eigentumsvorbehalt
Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
Die Erke Engineering GmbH behält sich das Eigentum an den Waren und der Softwarenutzung bis zum vollständigen Ausgleich aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor. Vor Übergang des Eigentums an der Vorbehaltsware ist eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung nicht zulässig.
Der Kunde ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache bzw. Waren pfleglich zu behandeln.
Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Kunde sich vertragswidrig verhält.
§ 8 Gewährleistung Waren
Dem Kunden ist bekannt, dass unsere Preise den nachfolgenden Gewährleistungsbedingungen entsprechen.
Eine Gewährleistungspflicht der Erke Engineering GmbH beschränkt sich nach Wahl auf Ersatzlieferung oder Nachbesserung im Rahmen der Gewährleistung bzw. der Garantie des Herstellers. Bei Verwendung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen im kaufmännischen Verkehr ist die Erke Engineering GmbH außerdem berechtigt, die Gewährleistung auf die Abtretung eigener, gegenüber Herstellern, Lieferanten oder Autoren bestehender Gewährleistungsansprüche zu beschränken, es sei denn, der Mangel hat seine Ursache im Verantwortungsbereich der Erke Engineering GmbH. Schlägt eine Nachbesserung der Ersatzlieferung durch die Erke Engineering GmbH oder die Befriedigung aus den abgetretenen Gewährleistungsansprüchen fehl, so kann der Besteller nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Ein weitergehender Anspruch des Bestellers auf Ersatz eines unmittelbaren oder mittelbaren Schadens ist ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden ist auf eine grob fahrlässige Vertragsverletzung der Erke Engineering GmbH zurückzuführen.
§ 9 Gewährleistung Software
Dem Kunden ist bekannt, dass unsere Preise den nachfolgenden Gewährleistungsbedingungen entsprechen.
Jeder Kunde ist allein dafür verantwortlich, zu entscheiden, ob eine bei der Erke Engineering GmbH bestellte Software auf einem zur Nutzung mit dieser Software beabsichtigten Computersystem lauffähig ist.
Eine Gewährleistungspflicht der Erke Engineering GmbH beschränkt sich nach Wahl auf Ersatzlieferung oder Nachbesserung im Rahmen der Gewährleistung bzw. der Garantie des Herstellers. Bei Verwendung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen im kaufmännischen Verkehr ist die Erke Engineering GmbH außerdem berechtigt, die Gewährleistung auf die Abtretung eigener, gegenüber Herstellern, Lieferanten oder Autoren bestehender Gewährleistungsansprüche zu beschränken, es sei denn, der Mangel hat seine Ursache im Verantwortungsbereich der Erke Engineering GmbH. Schlägt eine Nachbesserung der Ersatzlieferung durch die Erke Engineering GmbH oder die Befriedigung aus den abgetretenen Gewährleistungsansprüchen fehl, so kann der Besteller nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Ein weitergehender Anspruch des Bestellers auf Ersatz eines unmittelbaren oder mittelbaren Schadens ist ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden ist auf eine grob fahrlässige Vertragsverletzung der Erke Engineering GmbH zurückzuführen.
§ 10 Urheberrechte
Soweit die Software zum Lieferumfang gehört, wird diese dem Kunden allein zur einmaligen Eigeninstallation überlassen. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Bei Verstoß gegen diese Vereinbarung haftet der Kunde in voller Höhe für den daraus entstehenden Schaden.
§ 11 Freistellung
Es obliegt in der Verantwortung des Kunden, sich über gesetzliche Regularien und Normen bezüglich der Nutzung von Digital Signage Lösungen zu informieren. Darunter fallen auch städtische Regularien und Verordnungen seitens des Stadtrates. Der Kunde stellt die Erke Engineering GmbH von Ansprüchen Dritter frei, die sich auf aktuell geltende oder zukünftige gesetzliche Regularien und Normen sowie städtische Regularien und Normen und Verordnungen seitens des Stadtrates beziehen.
Der Kunde stellt die Erke Engineering GmbH von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung der von uns zur Verfügung gestellten Waren einschließlich der überlassenen Software beruhen oder die sich aus vom Kunden verursachten datenschutzrechtlichen, urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit einer entsprechenden Verwendung verbunden sind. Dies umfasst auch die Erstattung von Kosten notwendiger rechtlicher Vertretung.
Auf Inhalte, die der Kunde selbst in die von uns bereitgestellten Systeme einpflegt und ggf. über diese ausstrahlt, hat die Erke Engineering GmbH keinen Einfluss. Der Kunde trägt daher insbesondere die volle Verantwortung für deren rechtliche Zulässigkeit. Zur Ausstrahlung diverser Inhalte, etwa eines Pay-TV-Angebots, bedarf es eines separaten Vertragsabschlusses mit dem jeweiligen Drittanbieter. Soweit vertraglich vereinbart, erbringen wir Serviceleistungen für die von uns bereitgestellten Waren, nicht jedoch für die zwischen dem Drittanbieter und dem Kunden vereinbarten Leistungen. Der Kunde stellt uns bereits jetzt von jeglichen Ansprüchen – insbesondere aus Verletzungen des Urheber- oder Wettbewerbsrechts – frei, die durch einen Dritten aufgrund einer widerrechtlichen Nutzung der durch uns bereitgestellten Waren durch den Kunden gegenüber uns geltend gemacht werden. Dies umfasst auch die Erstattung von Kosten notwendiger rechtlicher Vertretung.
§ 11 Abtretungsverbot
Die Abtretung von Forderungen gegen uns an Dritte ist ausgeschlossen, sofern wir der Abtretung nicht ausdrücklich zustimmen.
§ 12 Schlussbestimmungen
Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten ist München.
Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
Änderungen dieser Geschäftsbedingungen sind nur in Schriftform möglich. Auf die Schriftformvereinbarung kann gleichfalls nur schriftlich verzichtet werden.
Sofern eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unzulässig ist, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien verpflichten sich, die unzulässige Bestimmung insoweit unter Berücksichtigung ihres wirtschaftlichen Gehalts durch eine zulässige Bestimmung zu ersetzen.
Gültig ab 01.05.2022